Gründungsstifter
Sechs Gründungsstifter aus allen drei Ortsteilen der Gemeinde haben das Anfangsvermögen der Bürgerstiftung Wadersloh zur Verfügung gestellt: Heinz-Josef Demandt, Gerd Herbort, Michael Laukötter, Ferdinand Schröder, Hermann Schröer und Karsten Urban. Erst durch ihr großes Engagement und ihren Beitrag zum Stiftungskapital wurde die Stiftung überhaupt möglich. Über ihr finanzielles Engagement hinaus bringen sich die sechs Gründungsstifter auch im Stiftungsrat weiterhin mit ihren Ideen zum Wohl der Gemeinde Wadersloh ein.
Freuen sich über die Gründung der Bürgerstiftung Wadersloh: (von links) die Gründungsstifter Karsten Urban, Michael Laukötter, Gerd Herbort, der Stiftungsratsvorsitzende und Bürgermeister Christian Thegelkamp sowie die Gründungsstifter Heinz-Josef Demandt und Herrmann Schröer. Der beim Fototermin nicht anwesende Ferdinand Schröder vervollständigt das Sextett der Gründungsstifter.
Die Bürgerstiftung Wadersloh kann Zuwendungen (Zustiftungen oder Spenden) entgegennehmen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Zustiftungen (zulässig ab 15.000,00 €) sind vom Stiftungsrat vorab zuzustimmen und wachsen dem Stiftungsvermögen zu. Erbschaften und Vermächtnisse gelten grundsätzlich als Zustiftung, soweit der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Stiftung vorgeschrieben hat.
Spenden sind in jeder Höhe zulässig und zeitnah zu verwenden, soweit dies nicht dem ausdrücklichen Spenderwillen widerspricht.